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Mortell – Ingenieure im BauwesenSicherheit bei Planung und Prüfung im Stahlbau
Tragwerksplanung
Wir erstellen prüffähige Standsicherheitsnachweise im Stahlbau und unterstützen Sie bei zahlreichen Sonderaufgaben.
Bautechnische Prüfung
Wir verfügen über alle notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen, um für Sie die Prüfung von bautechnischen Unterlagen durchzuführen.
Gutachten
Mit unserem technischen Sachverstand erstellen wir Gutachten für private Auftraggeber und Gerichte.
Bauwerksprüfung
Wir kontrollieren, ob Ihre baulichen Anlagen hinsichtlich Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit den baurechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Bauphysik
Im Bereich Bauphysik erstellen und prüfen wir Wärme- sowie Schallschutznachweise und stellen Energieausweise aus.
Brandschutz
Damit Sie beim Brandschutz stets auf der sicheren Seite sind, unterstützen wir Sie beim konstruktiven und baulichen Brandschutz.
“Die Kunst der Planung besteht darin, den Schwierigkeiten der Ausführung zuvorzukommen.”
Marquis de Vauvenargues (1715-1747)
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Betriebsferien 24.12.2022 bis 02.01.2023Liebe Kunden, das Ingenieurbüro Mortell bleibt über die Feiertage geschlossen.
Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr und freuen uns darauf, Sie ab dem 03.01.2023 wieder mit voller Kraft bei Ihren Projekten zu unterstützen. Bis dahin wünschen wir Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr 2023.
Bleiben Sie gesund! Jörg-Werner...Weiterlesen -
Kundeninformationen zum Umgang mit dem Coronavirus Covid 19Aufgrund der aktuellen Ereignisse und in Umsetzung der bekannt gemachten Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung in Deutschland haben wir im Ingenieurbüro Mortell vielfältige Maßnahmen eingeleitet, um die Ansteckungsgefahr zu verringern und den Schutz unserer Geschäftspartner, unserer Mitarbeiter und ihrer Familien zu gewährleisten. Diese Maßnahmen gelten bereits seit dem 16.03.2020 und bis auf weiteres: Alle Mitarbeiter arbeiten...Weiterlesen
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Aufwendung für statische Berechnungen als begünstigte haushaltsnahe HandwerkerleistungDie Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen (Reduzierung der Einkommensteuerschuld um 20 Prozent der geltend gemachten Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr) gilt auch für Anwendungen für statische Berechnungen, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich sind. Der notwendige, unmittelbar räumliche Zusammenhang zu dem Haushalt ergab sich im Urteilsfall aus der Besprechung mit dem...Weiterlesen
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Anerkennung als qualifizierte TragwerksplanerAb Beginn des Jahres 2019 sind alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Bauingenieure/Innen, die im Bereich der Tragwerkplanung arbeiten, erstmals verpflichtet, ihre Qualifikation formal nachzuweisen. Die am 12.07.2018 beschlossene Novelle der Landesbauordnung sieht vor, dass Standsicherheitsnachweise für alle baulichen Anlagen, für die seit dem 01.01.2019 Bauvorlagen eingereicht werden, ausschließlich von qualifizierten Tragwerksplanern/Innen aufzustellen sind. Gleiches gilt für...Weiterlesen
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Die neue BauO NRW tritt am 01.01.2019 in KraftErklärte Zielsetzung für die Neufassung der BauO NRW ist neben der stärkeren Orientierung an der Musterbauordnung (MBO) die Vereinfachung des Bauordnungsrechtes, die Reduzierung der Baukosten, die Beschleunigung der Verfahren und die Förderung des Wohnungsbaus. Für die tägliche Praxis ergeben sich unter anderem folgende Änderungen: Einführung der Gebäudeklassen (§ 2 Abs. 3 BauO NRW)Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung...Weiterlesen
So erreichen Sie uns
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