Am 21.12.2017 hat der Nordrhein-Westfälische Landtag das geplante Moratorium für die Landesbauordnung beschlossen. Per Gesetz wird somit das Inkrafttreten der im Dezember 2016 neu gefassten Landesbauordnung NRW zunächst um ein Jahr verschoben – mit Ausnahme der darin enthaltenen Regelungen zur Umsetzung des europäischen Bauproduktenrechtes, die bereits zur Jahresmitte 2017 in Kraft getreten sind.
Dies hat zur Folge, dass die derzeit noch geltende Landesbauordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 grundsätzlich um ein Jahr länger anzuwenden ist.
Zu den praktischen Folgen des Aufschiebens (Moratorium) hat die Oberste Bauaufsicht NRW einen FAQ-Katalog herausgegeben, der auf der Homepage der IKBau NRW bzw. des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW abrufbar ist.
Eine überarbeitete Landesbauordnung soll am 01.01.2019 in Kraft treten.
Weitere Informationen, Hintergründe sowie die genannten Dokumente finden Sie hier:
https://www.ikbaunrw.de/recht/gesetze-und-verordnungen/
https://www.mhkbg.nrw/Bau/bauaufsicht/Landesbauordnung/index.php