❗Eingeschränkte Erreichbarkeit per Telefon – 12.11.2024
Liebe Kunden,
als Folge eines technischen Problems sind wir aktuell nur eingeschränkt über Telefon erreichbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Jörg-Werner Mortell
und Team
Liebe Kunden,
als Folge eines technischen Problems sind wir aktuell nur eingeschränkt über Telefon erreichbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Jörg-Werner Mortell
und Team
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine(n)
Bürokauffrau / Bürokaufmann
Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement
als Mitarbeiter(in) für unser Sekretariat.
Arbeitsumfang: zunächst für 20 bis 30 Stunden pro Woche
Ihre Tätigkeiten
Ihr Profil
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail mit dem Stichwort “Büromanagement” an info@mortell-ing.de
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch für weitere Fragen zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Herr Jörg-Werner Mortell.
Angesichts der auch in Deutschland immer öfter auftretenden extremen Wetterphänomene hat die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) entsprechende Sicherheitsregeln erarbeitet und als „TRAS 320 – Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten“ veröffentlicht. Diese sicherheitstechnische Regel ist mit Datum 15. Juni 2015 im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden.
Die TRAS 320 gilt für Betriebsbereiche gemäß §3 Abs. 5a BImSchG, die in den Anwendungsbereich der StörfallV fallen. Ihre Anforderungen gelten insbesondere für bauliche Anlagen, einschließlich Gebäude und Tragwerke, deren Versagen zu einem Störfall führen könnte. Es wird empfohlen, diese TRAS aber auch auf andere immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen anzuwenden, falls eine vergleichbare Gefahr der Freisetzung von gefährlichen, einschließlich umweltgefährdenden, Stoffen besteht. Auch hier sind bauliche Anlagen und deren Tragwerke entsprechend mit zu betrachten.
Die TRAS 320 gilt gleichermaßen für neu zu errichtende und für bestehende bauliche Anlagen.
Für die Überprüfung bestehender Anlagen auf Einhaltung der Anforderungen gilt eine Frist von 5 Jahren ab Inkrafttreten, d.h. bis Juni 2020. Für die Umsetzung daraus ggfs. notwendiger Anpassungen gilt eine Frist von weiteren 5 Jahren, d.h. bis Juni 2025.
Mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Tragwerksplanung, Konstruktion und Bauwerksprüfung im Industrie- und Anlagenbau unterstützen wir Sie bei der Anwendung der TRAS 320 für den Bereich Standsicherheit durch
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für die Aufstellung oder Prüfung von Standsicherheitsnachweisen eine(n)
Bauingenieurin / Bauingenineur mit Fachrichtung Konstruktiver Ingennieurbau.
Wir erwarten
Ihre Tätigkeiten
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail mit dem Stichwort “Stahlbau” an info@mortell-ing.de
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch für weitere Fragen zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Herr Jörg-Werner Mortell.
Wir bieten für Studierende (m/w/d) des Bachelor-Studienganges “Bauingenieurwesen” eine Stelle an für das
Praxissemester Bauingenieurwesen.
Ihre Möglichkeiten
Sie unterstützen uns entsprechend Ihres Ausbildungsstandes bei
Ihre Qualifikationen
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail mit dem Stichwort „Bewerbung Praxissemester“ an info@mortell-ing.de
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch für weitere Fragen zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Herr Benjamin Lorenz, M. Sc.
Wir bieten für Studierende (m/w/d) des Master-Studienganges “Bauingenieurwesen” eine Teilzeit-Stelle an als
Praktikantin/Praktikant
Werkstudentin/Werkstudent
Ihre Aufgaben
Sie unterstützen uns entsprechend Ihres Ausbildungsstandes bei
Ihre Qualifikationen
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail mit dem Stichwort „Bewerbung P/W“ an
info@mortell-ing.de
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch für weitere Fragen zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Herr Benjamin Lorenz, M. Sc.
Aufgrund der aktuellen Ereignisse und in Umsetzung der bekannt gemachten Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung in Deutschland haben wir im Ingenieurbüro Mortell vielfältige Maßnahmen eingeleitet, um die Ansteckungsgefahr zu verringern und den Schutz unserer Geschäftspartner, unserer Mitarbeiter und ihrer Familien zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen gelten bereits seit dem 16.03.2020 und bis auf weiteres:
Alle Mitarbeiter arbeiten bereits seit dem 16.03.2020 tageweise abwechselnd im Home-Office, sind dort aber für Sie wie gewohnt per Telefon und Mail erreichbar.
Besprechungen im Büro sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
Wenn gewünscht empfangen wir Sie gerne auch weiterhin persönlich bei uns mit Anmeldung und kontrolliertem Zugang. Wir werden dazu alle notwendigen hygienischen Vorkehrungen treffen.
Baustellenkontrollen werden wir auf Anfrage wie gewohnt und unter Einhaltung der bekanntgemachten Sicherheitsregeln durchführen.
Bitte sehen Sie davon ab, Prüfunterlagen in Papierform persönlich ins Büro zu bringen
Nutzen Sie die Möglichkeiten der digitalen Prüfung. Bei Rückfragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir werden derzeit nicht mehr an Baubesprechungen teilnehmen, sondern in Absprache auf Telefonate und/oder Videokonferenzen umstellen.
Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.
Dazu gehört neben dem Bemühen, die Projekte unserer Kunden erfolgreich zu begleiten, auch die Verantwortung gegenüber unseren Auftraggebern, Kollegen, Behörden, Partnern im Handwerk und Dienstleistern.
Nur gemeinsam können wir diese besondere Herausforderung bewältigen.
Wir werden unser Bestes tun, um die gegenwärtige Situation so gut wie möglich zu bewältigen und die Auswirkungen auf unsere gemeinsamen Projekte möglichst gering zu halten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis in dieser besonderen Situation.
Bleiben Sie gesund!
Dipl.-Ing. J.-W. Mortell
und Mitarbeiter
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen (Reduzierung der Einkommensteuerschuld um 20 Prozent der geltend gemachten Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr) gilt auch für Anwendungen für statische Berechnungen, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich sind.
Der notwendige, unmittelbar räumliche Zusammenhang zu dem Haushalt ergab sich im Urteilsfall aus der Besprechung mit dem Statiker vor Ort und der Inaugenscheinnahme des Hauses.
Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 4. Juli 2019, Aktenzeichen 1 K 1384/19; das hiergegen anhängige Revisionsverfahren hat beim Bundesfinanzhof das Aktenzeichen VI R 29/19.
Ab Beginn des Jahres 2019 sind alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Bauingenieure/Innen, die im Bereich der Tragwerkplanung arbeiten, erstmals verpflichtet, ihre Qualifikation formal nachzuweisen.
Die am 12.07.2018 beschlossene Novelle der Landesbauordnung sieht vor, dass Standsicherheitsnachweise für alle baulichen Anlagen, für die seit dem 01.01.2019 Bauvorlagen eingereicht werden, ausschließlich von qualifizierten Tragwerksplanern/Innen aufzustellen sind. Gleiches gilt für Bauvorlagen zu Vorhaben, die zwar im Jahre 2018 eingereicht wurden, die aber noch erhebliche Mängel aufwiesen.
Zwischenzeitlich sind die Herren
von der Ingenieurkammer-Bau NRW als qualifizierte Tragwerksplaner anerkannt und in die von der Ingenieurkammer-Bau NRW geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner aufgenommen worden. Damit erfüllt das Ingenieurbüro Mortell alle Voraussetzungen, um auch in Nordrhein-Westfalen Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen der Gebäudeklassen 1 bis 5 aufzustellen.
Weitere Informationen sowie die Gesamtliste der in Nordrhein-Westfalen anerkannten qualifizierten Tragwerksplaner finden Sie auf der Homepage der Ingenieurkammer (www.ikbau-nrw.de).
Erklärte Zielsetzung für die Neufassung der BauO NRW ist neben der stärkeren Orientierung an der Musterbauordnung (MBO) die Vereinfachung des Bauordnungsrechtes, die Reduzierung der Baukosten, die Beschleunigung der Verfahren und die Förderung des Wohnungsbaus.
Für die tägliche Praxis ergeben sich unter anderem folgende Änderungen:
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW bleibt entgegen anderslautender Ankündigungen erhalten.
Den Volltext des Gesetzes sowie weitere Hinweise und Kommentare finden Sie auf der Homepage der Obersten Bauaufsicht NRW.