Wir verfügen über alle notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen, um für Sie die Prüfung von bautechnischen Unterlagen durchzuführen, und zwar in den Bereichen
- Standsicherheit
- Konstruktiver Brandschutz
- Baulicher Brandschutz (Dipl.-Ing. Raimund Grefen)
- Schall- und Wärmeschutz
- Stichprobenhafte Kontrollen der Standsicherheit während der Bauausführung
Nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) müssen die bautechnischen Unterlagen und die Bauausführung bestimmter Bauvorhaben von der Bauaufsichtsbehörde oder einem „Prüfingenieur für Baustatik“ bzw. von einem „staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit“ (saSV) geprüft werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Bauherrn. Grund für die bautechnische Prüfung ist, dass sowohl in der Planung, der Berechnung, der Konstruktion als auch beim Bau selbst Fehler vorkommen können – Fehler, die fatale Folgen haben können. Umso wichtiger sind unabhängige bautechnische Prüfungen nach dem sogenannten „Vier-Augen-Prinzip“.
Grundlage der Prüfung und Überwachung ist für Behörde und Prüfingenieure die BauprüfVO bzw. für saSV die SV-VO in der jeweils gültigen Fassung. Der Prüfpflicht unterliegen:
- Alle Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (§ 63)
- Sonderbauten (Sämtliche Bauwerke im Geschäftshausbau, Verwaltungsbau, Industriebau, Anlagenbau, usw.)
- Abriss, An- und Umbauten (Verstärkungen, Aufstockungen) an Gebäuden, die der Prüfpflicht unterliegen Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke, Türme/Maste, Silo- und Tankbauwerke, Schornsteine