Anerkennung als qualifizierte Tragwerksplaner
Ab Beginn des Jahres 2019 sind alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Bauingenieure/Innen, die im Bereich der Tragwerkplanung arbeiten, erstmals verpflichtet, ihre Qualifikation formal nachzuweisen. Die am 12.07.2018 beschlossene Novelle der Landesbauordnung sieht vor, dass Standsicherheitsnachweise für alle baulichen Anlagen, für die seit dem 01.01.2019 Bauvorlagen eingereicht werden, ausschließlich von qualifizierten Tragwerksplanern/Innen aufzustellen sind. Gleiches gilt für Bauvorlagen zu Vorhaben, die zwar im Jahre 2018 eingereicht wurden, die aber noch erhebliche Mängel aufwiesen. Zwischenzeitlich sind die Herren Dipl.-Ing. Manfred Masurat Dipl.-Ing. Jörg-Werner Mortell von der Ingenieurkammer-Bau NRW als qualifizierte Tragwerksplaner anerkannt und in die von der Ingenieurkammer-Bau NRW geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner aufgenommen worden. Damit erfüllt das Ingenieurbüro Mortell alle Voraussetzungen, um auch in Nordrhein-Westfalen Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen der Gebäudeklassen 1 bis 5 aufzustellen. Weitere Informationen sowie die Gesamtliste der in Nordrhein-Westfalen anerkannten qualifizierten Tragwerksplaner finden Sie auf der Homepage der Ingenieurkammer (www.ikbau-nrw.de).