Ersatzneubau Brücke Styrumer Dammweg
Mülheim an der Ruhr, 2018Prüfung der bautechnischen Unterlagen
Mülheim an der Ruhr, 2018Prüfung der bautechnischen Unterlagen
Ab Beginn des Jahres 2019 sind alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Bauingenieure/Innen, die im Bereich der Tragwerkplanung arbeiten, erstmals verpflichtet, ihre Qualifikation formal nachzuweisen. Die am 12.07.2018 beschlossene Novelle der Landesbauordnung sieht vor, dass Standsicherheitsnachweise für alle baulichen Anlagen, für die seit dem 01.01.2019 Bauvorlagen eingereicht werden, ausschließlich von qualifizierten Tragwerksplanern/Innen aufzustellen sind. Gleiches gilt für Bauvorlagen zu Vorhaben, die zwar im Jahre 2018 eingereicht wurden, die aber noch erhebliche Mängel aufwiesen. Zwischenzeitlich sind die Herren Dipl.-Ing. Manfred Masurat Dipl.-Ing. Jörg-Werner Mortell von der Ingenieurkammer-Bau NRW als qualifizierte Tragwerksplaner anerkannt und in die von der Ingenieurkammer-Bau NRW geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner aufgenommen worden. Damit erfüllt das Ingenieurbüro Mortell alle Voraussetzungen, um auch in Nordrhein-Westfalen Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen der Gebäudeklassen 1 bis 5 aufzustellen. Weitere Informationen sowie die Gesamtliste der in Nordrhein-Westfalen anerkannten qualifizierten Tragwerksplaner finden Sie auf der Homepage der Ingenieurkammer (www.ikbau-nrw.de).
Mülheim an der Ruhr, 1996 – 2017 Bewertung der Restlebensdauer, Brückenprüfungen, Monitoring
Erklärte Zielsetzung für die Neufassung der BauO NRW ist neben der stärkeren Orientierung an der Musterbauordnung (MBO) die Vereinfachung des Bauordnungsrechtes, die Reduzierung der Baukosten, die Beschleunigung der Verfahren und die Förderung des Wohnungsbaus. Für die tägliche Praxis ergeben sich unter anderem folgende Änderungen: Einführung der Gebäudeklassen (§ 2 Abs. 3 BauO NRW) Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen werden genehmigungs- und prüfpflichtig Einführung eines/r qualifizierten Tragwerkplaners/in mit der Baubeginnanzeige muss eine Erklärung des saSV eingereicht werden, wonach dieser mit den stichprobenhaften Kontrollen der Standsicherheit während der Bauausführung beauftragt wurde (§ 68 Abs. 1 Bau O NRW). Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW bleibt entgegen anderslautender Ankündigungen erhalten. Den Volltext des Gesetzes sowie weitere Hinweise und Kommentare finden Sie auf der Homepage der Obersten Bauaufsicht NRW.