Errichtung eines abgespannten Kamines
Mülheim an der Ruhr, 2012 Prüfung der bautechnischen Unterlagen
Mülheim an der Ruhr, 2012 Prüfung der bautechnischen Unterlagen
Am 12.07.2018 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit wird zum 01.01.2019 die Bau O NRW 2018 in Kraft treten. Es handelt sich um eine grundlegende Novelle, mit der die Landesbauordnung stärker an die Musterbau Ordnung angeglichen wird. Die Regelungen zum Brandschutz werden an die BO angepasst, was auch die Einführung der Gebäudeklassen 1-5 mit sich bringt. Das bisherige Freistellungsverfahren bleibt beibehalten. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen nur noch von Personen aufgestellt werden dürfen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Architektur, Hochbau oder Bauingenieurswesen) besitzen, Mitglied der Architekten- bzw. Ingenieurkammern sind und über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in der Tragwerkplanung verfügen. Die Architekten- bzw. Ingenieurkammern werden hierzu entsprechende Listen führen. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Architekten- bzw. Ingenieurkammer NRW. →www.ikbaunrw.de
Am 21.12.2017 hat der Nordrhein-Westfälische Landtag das geplante Moratorium für die Landesbauordnung beschlossen. Per Gesetz wird somit das Inkrafttreten der im Dezember 2016 neu gefassten Landesbauordnung NRW zunächst um ein Jahr verschoben – mit Ausnahme der darin enthaltenen Regelungen zur Umsetzung des europäischen Bauproduktenrechtes, die bereits zur Jahresmitte 2017 in Kraft getreten sind. Dies hat zur Folge, dass die derzeit noch geltende Landesbauordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 grundsätzlich um ein Jahr länger anzuwenden ist. Zu den praktischen Folgen des Aufschiebens (Moratorium) hat die Oberste Bauaufsicht NRW einen FAQ-Katalog herausgegeben, der auf der Homepage der IKBau NRW bzw. des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW abrufbar ist. Eine überarbeitete Landesbauordnung soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Weitere Informationen, Hintergründe sowie die genannten Dokumente finden Sie hier: https://www.ikbaunrw.de/recht/gesetze-und-verordnungen/ https://www.mhkbg.nrw/Bau/bauaufsicht/Landesbauordnung/index.php
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Düsseldorf, 2016 – 2017 Prüfung der bautechnischen Unterlagen