Landtag NRW beschließt Landesbauordnung
Am 12.07.2018 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit wird zum 01.01.2019 die Bau O NRW 2018 in Kraft treten. Es handelt sich um eine grundlegende Novelle, mit der die Landesbauordnung stärker an die Musterbau Ordnung angeglichen wird. Die Regelungen zum Brandschutz werden an die BO angepasst, was auch die Einführung der Gebäudeklassen 1-5 mit sich bringt. Das bisherige Freistellungsverfahren bleibt beibehalten. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen nur noch von Personen aufgestellt werden dürfen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Architektur, Hochbau oder Bauingenieurswesen) besitzen, Mitglied der Architekten- bzw. Ingenieurkammern sind und über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in der Tragwerkplanung verfügen. Die Architekten- bzw. Ingenieurkammern werden hierzu entsprechende Listen führen. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Architekten- bzw. Ingenieurkammer NRW. →www.ikbaunrw.de