Bauwerksprüfungen im Hochbau
Die Bauministerkonferenz hat mit den „Hinweisen für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ die zu überprüfenden Bauwerke im Hochbau festgelegt. Dies sind im Einzelnen:
- Versammlungsstätten (> 5.000 Personen)
- Bauliche Anlagen mit über 60 m Höhe
- Gebäude mit Stützweiten über 12 m und/oder Auskragungen über 6 m
- Großflächige Überdachungen
- Exponierte Bauteile von Gebäuden mit besonderem Gefährdungspotenzial
Damit Ihre baulichen Anlagen im Hochbau den Hinweisen entsprechen und Sie stets auf der sicheren Seite sind, erbringen unsere Fachleute gerne folgende Leistungen für Sie:
- Überprüfung der Standsicherheit im Bestand
- Erstellung von Bauwerksbüchern im Hochbau (in Anlehnung an Brückenbücher nach DIN 1076)
- Schadensdokumentation
- Fachliche Begleitung der Sanierungsmaßnahmen
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
Alle Ingenieurbauwerke unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung nach DIN 1076. Zu den Ingenieurbauwerken im Stahlbau zählen Fußgänger-, Straßen- und Eisenbahnbrücken, Verkehrszeichenbrücken, Türme/Maste, Lärmschutzbauwerke und sonstige Ingenieurbauwerke.
Wir führen folgende Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 für Sie durch:
- HP – Hauptprüfung (alle 6 Jahre)
- EP – Einfache Prüfung (zwischen den HP, d. h. 3 Jahre nach der Hauptprüfung)
- SP – Sonderprüfung, Prüfung aus besonderem Anlass (z. B. nach Anprall, Brand, Hochwasser, Überbelastung) oder im Rahmen besonderer Untersuchungen (z. B. Restlebensdauerermittlung)
- Prüfung nach besonderen Vorschriften/Vorgaben
- Prüfberichte mit dem Programm SIB-Bauwerke nach DIN 1076 (in Vorbereitung)